Förderprogramm für regenerative Energien startet

Braunschweig, 11. März 2024 - Referat Kommunikation

© Pexels

Braunschweigerinnen und Braunschweiger können auch dieses Jahr wieder attraktive Zuschüsse für ihre eigene Energiewende und ihre individuelle Energieunabhängigkeit erhalten. Gefördert werden neben steckerfertigen Photovoltaikanlagen, Mieterstromprojekten und regenerativen Heizungen auch Energieeffizienzmaßnahmen in Bestandsgebäuden sowie die Weiterbildung zur Fachkraft Photovoltaik. Anträge können ab Dienstag, 2. April im Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) der Stadt Braunschweig gestellt werden. Die Zuwendungsrichtlinien, eine Förderübersicht und häufig gestellten Fragen und Antworten finden sich hier. (Öffnet in einem neuen Tab)

Am Donnerstag, 21. März wird nachmittags eine Informationsveranstaltung angeboten, zu der sich alle Interessierten des Förderprogramms unter dem genannten Link anmelden können. Ort und genauer Zeitpunkt werden nach Anmeldung mitgeteilt. Die Veranstaltung informiert über den Ablauf des Förderprozesses (inkl. Antragstellung, Anmeldung BundID, Verwendungsnachweise und Auszahlung der Förderung) und erläutert die aktuellen Förderinhalte. Dabei wird u. a. auf die Förderbedingungen bei steckerfertigen PV-Anlagen und die Besonderheit von klimafreundlichen Kältemitteln eingegangen. Weitere Fragen können per E-Mail an foerderung-umweltbraunschweigde oder per Telefon unter 0531/470-6313 gestellt werden.

Bei den Förderschwerpunkten haben sich folgende Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben: 

Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung und Mieterstrom

Die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen wurde zusammengefasst und auf 200 Euro reduziert. Sie gilt zukünftig für Anlagen mit einer Ausgangsleistung des Wechselrichters von mindestens 0,35 kVa bis maximal 0,8 kVa. Damit wird finanziell auf sinkende Marktpreise und bezüglich der maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters auf eine sich im Jahr 2024 verändernde Gesetzesgrundlage reagiert.

Um auf die fortbestehend angespannte finanzielle Situation von Leistungsbeziehenden (Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld und BAföG) zu reagieren, wird bei Antragstellenden, die nachweislich zum Zeitpunkt der Antragstellung zum Bezug der genannten Leistungen berechtigt sind, die Förderung für steckerfertige PV-Anlagen um bis zu 150 Euro erhöht. Liegen die Gesamtkosten der Anlage unter der daraus resultierenden maximalen Förderhöhe von 350 Euro, wird die Förderhöhe auf die Höhe der Gesamtkosten reduziert.

Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand

Im Bereich der regenerativen Wärme im Bestand werden Solarthermieanlagen zukünftig ab 3 m² Bruttokollektorfläche mit 500 Euro unterstützt. Dies gilt sowohl für Anlagen mit als auch ohne Heizungsunterstützung. 

Der Fördersatz für Brauchwasserwärmepumpen wird aufgrund einer angepassten Bundesförderung auf 500 Euro reduziert. Durch die Förderung von Brauchwasserwärmepumpen wird indirekt der Einbau von Luft/Luft-Wärmepumpen mitgefördert. Diese sind ein kostengünstiger und klimafreundlicher Ersatz von Gas-Etagenheizungen, machen jedoch eine zusätzliche Anlage zur Warmwasserbereitung (z. B. eine Brauchwasserwärmepumpe) notwendig. 

Aufgrund eines Förderprogramms des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA), welches Schulungen zum Einbau von Wärmepumpen nach VDI 4645 mit einem Fördersatz in Höhe von 90 Prozent unterstützt, wird dieser Förderschwerpunkt im städtischen Förderprogramm gestrichen. 

Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand

In Anbetracht der verbesserten Förderkulisse ab 2024 auf Bundesebene muss auch die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand angepasst werden. Dies betrifft jedoch nur den städtischen Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dieser richtet sich weiterhin nach der Fördersumme des BAfA. Da die förderfähigen Kosten des BAfA jedoch temporär auf 60.000 Euro erhöht werden und somit eine maximale Fördersumme von 18.000 Euro ermöglicht wurde, reduziert sich die städtische Förderhöhe auf 25 Prozent (entsprechend maximal 4.500 Euro städtische Förderung). 

Weitere Änderungen 

Aufteilung der Fördermittel: 

Die Nachfrage nach Förderungen für steckerfertige PV-Anlagen hält an. Im Förderjahr 2023 wurden insgesamt 741 steckerfertige PV-Anlagen beantragt. Damit war bereits ein großer Teil der für das Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Fördersumme in Höhe von 500.000 Euro gebunden. Da Vorhaben wie Mieterstrom, der Einbau von Wärmepumpen und auch Energieeffizienzmaßnahmen im Vergleich zur steckerfertigen PV-Anlage eine größere Vorbereitungszeit benötigen, werden in diesem Förderjahr zunächst maximal 200.000 Euro für die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen zur Verfügung stehen. 

Somit haben alle anderen Antragstellenden der weiteren Förderschwerpunkte ausreichend Zeit, um einen Antrag zu stellen und die geforderten Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Nach Ablauf des 30. Juni 2024 wird der Fördertopf wieder zusammengelegt, sodass bei entsprechenden verfügbaren Fördermitteln auch weitere steckerfertige PV-Anlagen gefördert werden können. Sollte das Antragsvolumen die für steckerfertige PV-Anlagen verfügbare Fördersumme in Höhe von 200.000 Euro überschreiten, wird eine Warteliste eröffnet, die nach Ablauf des 30. Juni 2024 bei Bestehen von verfügbaren Fördermitteln entsprechend vorrangig berücksichtigt wird. 

Änderungen im Antragsverfahren: Einführung der Bund ID: 

Die Antragstellung ist wie gehabt über das Service-Portal (Öffnet in einem neuen Tab) der Stadt Braunschweig möglich. Ab diesem Jahr wird jedoch die Anmeldung über das neu eingerichtete bundesweite Konto des Bundes (BundID) notwendig, da das Servicekonto Niedersachsen, wie die Servicekonten der anderen Bundesländer, durch das Konto des Bundes (BundID) ersetzt wird. Wurde bereits ein Konto über das Serviceportal Niedersachsen erstellt, muss dieses nun durch das Konto des Bundes (BundID) ersetzt werden. Dafür sollte die gleiche E-Mail-Adresse wie für das bisherige Konto verwendet werden, um Zugriff auf bereits digital gestellte Anträge zu erhalten. 

Nach erfolgter Anmeldung kann dann unter dem Suchbegriff "Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen" das Antragsformular geöffnet, online ausgefüllt und versendet werden. Einzureichende Unterlagen können direkt mit hochgeladen werden oder sind spätestens innerhalb von 8 Wochen über das jeweilige persönliche Service-Konto nachzureichen. Für die steckerfertigen PV-Anlagen werden bei der Antragsstellung keine Unterlagen benötigt, ausgenommen hiervon ist der Nachweis für die Bonus-Förderung.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pexels